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Ziemlich gegen Ende der 7. Plenarsitzung am 18. Januar 2012, genau um 21.23 Uhr, nahm Irene Köhne, Verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Stellung zum Antrag der Grünen "Betrügerischen Handel mit Schrottimmobilien erschweren, Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen", vorgetragen von Dr. Turgut Altug (DRS 17/0109).
Die Abgeordnete machte deutlich, dass von Seiten der Koalitionsfraktionen derzeit bereits starke Anstrengungen im Bereich der Prävention des Schrottimmobilienhandels unternommen würden und führte fünf zentrale Punkte aus:
1.) Verbesserte Aufklärung, auch über das Medium Internet, von Seiten der Verbraucherzentrale, Senat, Banken und Notarkammer
2.) Sicherstellung der 14-Tage-Lesefrist von Kaufverträgen, die von Notaren mit dem richtigen Datum versendet werden müssen
3.) eventuelle Verpflichtung, dass vor Abschluss eines Kaufvertrages eine Besichtigung des Objektes stattgefunden haben muss
4.) Einbindung der Banken, die eine Deckung von Krediten vor einem Vertragsabschluss verbindlich prüfen müssen
5.) Verbindliche Verfahrensregeln für den Kaufprozess, die von allen Beteiligten auch unterschrieben werden müssen
Irene Köhne, MdA
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